JUGENDAMT
Pflegegeld
Soll ich oder soll ich nicht...
Die Entscheidung liegt beim zuständigen Sachbearbeiter des jeweiligen Jugendamtes...
Seitens des Jugendamtes werden immer wieder Pflegeeltern gesucht, die ein fremdes Kind bei sich aufnehmen und diesem die Familie ersetzen. Für den notwendigen Lebensunterhalt bezahlt das jeweilige Jugendamt - zuständig sind die Jugendämter, in denen die leibliche Mutter ihren Wohnsitz hat bzw. wo der Vormund der Kinder ansässig ist - einen gesetzlich vorgeschriebenen Pflegesatz. Als Erziehungsgeld stehen den Pflegeeltern zusätzlich pro Kind 214 Euro monatlich zu.
Nicht enthalten sind beispielsweise Kosten, die durch die Erstausstattung bei der Aufnahme des Kindes, Urlaubsgeld, Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Übernahme von Kosten für Therapien, Brillen, Zahnklammern und ähnlichem, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Kosten der Kinderbetreuung, Musikschule oder sonstigen Bedarf.
Das Pflegegeld deckt also nur die laufenden regelmäßigen Kosten des Kindes ab. Besonderer Bedarf, der nicht regelmäßig entsteht, ist im monatlichen Pflegegeld nicht enthalten und kann beim Jugendamt durch die Pflegeeltern gesondert beantragt werden. Leider handelt es sich bei den Mehr- oder Sonderbedarfen um eine freiwillige Leistung der Jugendämter und sind dementsprechend unterschiedlich hoch. Die Höhe und die Art der Leistung werden von den einzelnen Jugendämtern selbst bestimmt.
Quelle: http://pflegekinderrecht.wordpress.com/2010/07/26/pflegegeld-und-sonstige-finanzielle-leistungen/
Jugendamt sucht Pflegeeltern
STARNBERGER FLYER ZUM THEMA PFLEGEKIND.pdf [1.077 KB]